Controlling 21
Dr. J. Schuhmacher
"Die Palette solcher Missbräuche ist breit gefächert und eröffnet neben erheblichen wirtschaftlichen Schäden auch ein hohes Haftungspotential zulasten des Unternehmens."
Aktiengesellschaften sind gemäß § 91 Abs. 2 AktG zur Risiko-Prävention verpflichtet.
Diese ist den Vorständen zwingend auferlegt.
Dieses Gesetz hat auch Auswirkungen für Geschäftsführer in einer GmbH. Auch sie können persönlich in die Haftung genommen werden.
"Bei prüfungspflichtigen Aktiengesellschaften ist zudem der Wirtschaftsprüfer verpflichtet, die Effizienz und die Funktionsfähigkeit eines solchen Früherkennungssystems ... zu testieren."
Verstöße hiergegen können von eingeschränkten Bestätigungsvermerken bis hin zu Schadenersatzansprüchen führen. Erschwerend kommt hinzu, dass Ihr Unternehmen selbst die Beweislast trägt.
Alle Zitate aus: Prof.Dr. jur. D.M. Barton, Lehrstuhl für Wirtschafts- und Medienrecht, Universität Paderborn, Risiko-Management und E-Mail-Kontrolle, in: Betriebsberater (BB), 59. Jg., Heft 32, 9. August 2004, Seite 1
Sämtliche Firmen, die eine eigene Technik / IT besitzen, werden sogar über die Vereinbarungen zu Basel II mit hohen Kreditzinsen bestraft, wenn sie ihre Risiken nicht im Griff haben.
"Wer bei der IT spart, verschlechtert sein Rating und kann in zweiter Konsequenz durch ungünstige Kreditkonditionen mehr Kapital verlieren, als er durch seine Sparmaßnahmen gewinnt."
Zitiert aus: Haar, Tobias und Schädler, Sarah, Verbaselt, IT-Sicherheit zukünftig relevant für Kreditvergabe und -rückzahlung (iX 12/2004, Seite 99: Recht).
Überdies haben IT-Risiken auch erheblichen Einflus auf die zukünftig von Firmen zu leistenden Versicherungsprämien.
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