Controlling 21

Dr. J. Schuhmacher

vg

Aufgaben und Anforderungen

Arbeitsaufgabe

Die Arbeitsaufgabe und die Arbeitsumgebung bestimmen die Anforderungen. Die Aufgabe wird hierbei als gesetztes Ziel angesehen, das erreicht werden soll. Sie impliziert einen bestimmten Verrichtungsvorgang / Arbeitsprozess, der mentales oder kombiniert mentales und körperliches Handeln beinhaltet. Eine Aufgabe vollzieht sich an einem Objekt, das sachlich, personal oder mental sein kann. Jede Aufgabe benötigt Hilfsmittel zur Durchführung. Sie ordnet sich in Zeit und Raum ein.

Hierbei werden neben der organisationstheoretischen Strukturierung der Aufgaben für bestimmte Ablaufarten (ingenieurswissenschaftlich) auch die jeweiligen Ablaufzeiten ermittelt. Die Tätigkeit umfasst die gesamte menschliche Arbeit einer Person. Bei Tätigkeitsinventaren sieht man eine Aufgabe als einen Oberbegriff für mehrere sachlich zusammenhängende Verrichtungen, die i.d.R. durchaus unterschiedlich sein können aber nach einem vorgegebenen Muster ablaufen (Bokranz, S.44). Der Arbeitsvorgang ist die kleinste Einheit einer Aktivität eines Menschen. Tätigkeitsinventare sind sehr spezifisch und somit kaum übertragbar.

Die arbeitswissenschaftliche Aufgabendefinition setzt eher an der Schnittstelle Mensch zur Arbeit an und geht auf die Verhaltensbeschreibung, die Eignungsvoraussetzung, die Verhaltensforderung und den Reiz-Komplex ein. (Bokranz, S.46). Sie geht über die reine Beschreibung hinaus und sucht nach Erklärungen der Arbeitstätigkeit.

Anforderung (an den Menschen)

Die Anforderungen, die sich aus den Arbeitsaufgaben ergeben, kennzeichnen die Schwere und Schwierigkeit einer Arbeit. (Bokranz, S.47). Die Anforderungsanalyse bildet die Grundlage jeglicher Bewertung. Das Genfer Schema von 1950 legte vier Kriterien fest: Können, Belastung, Verantwortung und Arbeitsumgebungsbedingungen. Ähnlich verwandt werden die Begriffe Tätigkeitsanforderungen und Leistungsvoraussetzungen. Die Aufgabe und die Umgebungsbedingungen, unter denen sie zu erbringen ist, kennzeichnen die Anforderungen.

Die Funktions- und Reaktionsbereiche haben sich als ergiebig für die Tätigkeitsanalyse herausgestellt:
Hierbei unterteilt man die Anforderungsbereiche in

  1. Informationsaufnahme (Perzeption durch die Sinnesorgane),
  2. Informationsverarbeitung (Kognition) und
  3. Informationsausgabe oder Handlung (Motorik). (Bokranz, S.48)

So hat sich gezeigt, dass bei der Aufnahme von Informationen über die Sinnesorgane die relative Unterscheidung um Potenzen einfacher fällt als die absolute. Ferner erwies sich die Unterbeanspruchung als sehr nachteilig bei der Erkennung seltener Fehler (Dauerüberwachungsaufgaben - Vigilanzsituation). Ebenfalls nachteilig wirken sich häufige Wiederholungen (Monotoniesituation) aus.

Die Verarbeitung der Informationen gelingt umso schneller, je bekannter die Informationen sind. Besonders Wiederholungen fordern nur das Kurzzeitgedächtnis, in dem 4-7 Einheiten (Chunks) abgespeichert werden. Je komplexer die Aufgaben sind, umso öfter muss das Langzeitgedächtnis benutzt werden.

Motorische Prozesse lösen schließlich Muskelreaktionen aus. Wichtig ist hierbei die Kombination von Handlung und Informationsaufnahme bei sensomotorischen Tätigkeiten. (Hierunter fällt z.B. auch das Bewegen der Maus und Anklicken eines Links). Sie erfordern eine hohe Geschicklichkeit der Hände und Finger. Das Anlernen sensomotorischer Fertigkeiten konzentriert sich damit darauf, unmittelbar bevorstehende motorische Prozesse zu antizipieren und diese später sogar - ähnlich der DV-Unterprogrammtechnik - einfach >>abzurufen<< (Bokranz, S.52). Hieraus ergibt sich u.a. die enorme Verunsicherung bei Anwendern, wenn z.B. vereinzelte Links nicht das tun, was man von ihnen erwartet.

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